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Feuerwehr und Sicherheit

 

Feuerwehrzweckverband Lauchetal

Standort Depot
Steinacker 6
9556 Affeltrangen
Tel. 071 917 16 31
fw-lauchetal-kommando@bluewin.ch

Feuerwehrkommandant
Andreas Rupp
9555 Tobel

Vize-Feuerwehrkommandant
Martin Stocker
9556 Affeltrangen

Interessenten und Interessentinnen für den Feuerwehrdienst können sich direkt beim Kommandanten Andreas Rupp unter 079 745 71 56 oder beim Vize-Kommandant Martin Stocker unter 079 901 88 70 melden.

Weitere Infos unter: https://www.feuerwehr-lauchetal.ch/

 


Kantonspolizei Thurgau

Polizeiposten Münchwilen
Wilerstrasse 18
9542 Münchwilen
Tel. 058 345 28 30
www.kapo.tg.ch

 


Sektionschef

Amt für Bevölkerungsschutz und Armee (ABA)
Zürcherstrasse 221
8510 Frauenfeld
Tel. 058 345 61 61
www.aba.tg.ch

 


Zivilschutzorganisation Weinfelden

Zivilschutzstelle
Claudia Zürcher
Frauenfelderstrasse 8
8570 Weinfelden
Tel. 071 626 83 50
claudia.zuercher@weinfelden.ch

Kommandant
Silvan Frischknecht
Frauenfelderstrasse 8
8570 Weinfelden
Tel. 071 626 83 24
silvan.frischknecht@weinfelden.ch

Der Zivilschutz hat ein breites Aufgabenfeld und sorgt für Schutz, Betreuung und Unterstützung. Er ist schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel im Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes positioniert. Angehörige des Zivilschutzes kümmern sich um die Betreuung Schutz suchender Personen. Sie unterstützen die Führungsorgane und die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes. Ausserdem leisten sie Katastrophenhilfe und Instandstellungsarbeiten nach Schadensereignissen sowie gemeinnützige Einsätze.


Dienstpflicht
Für den Zivilschutz besteht eine nationale Dienstpflicht: Männer mit Schweizer Bürgerrecht sind schutzdienstpflichtig, sofern sie für die Schutzdienstleistung tauglich sind und nicht Militär- oder Zivildienst leisten. Die Rekrutierung für den Zivilschutz und für
die Armee wird gemeinsam durchgeführt.

Dauer: 14 Jahre
Die Schutzdienstpflicht ist zwischen dem Jahr, in dem die Pflichtigen 18 Jahre alt werden, und dem Ende des Jahres, in dem sie 36 Jahre alt werden, zu erfüllen. Sie dauert 14 Jahre und beginnt mit dem Jahr, in dem die Grundausbildung absolviert wird, spätestens jedoch mit dem Jahr, in dem die Person 25 Jahre alt wird. Nach insgesamt 245 geleisteten Diensttagen ist sie erfüllt – es besteht aber kein Anspruch darauf, 245 Diensttage zu leisten. Für höhere Unteroffiziere und Offiziere dauert die Schutzdienstpflicht, unabhängig vom Beginn und den geleisteten Diensttagen, bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden.