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Krankenkassen-Prämienverbilligung

Wer hat Anspruch auf einen Beitrag für Prämienverbilligung?

Für die Bezugsberechtigung der Prämienverbilligung (IPV) sind die persönlichen Verhältnisse am 1. Januar massgebend. Grundlage zur Berechtigung ist grundsätzlich die provisorische Steuerrechnung per Stichtag 31. Dezember des Vorjahres.

Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung (steueramt@affeltrangen.ch) Ihrer Wohngemeinde.


Zuständige Abteilung


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